Potsdam Bay Pirates e.V.
Flag Football-Verein Potsdam
Friedrich-Klausing-Str. 8
14469 Potsdam
VR 10033, Amtsgericht Potsdam

Kinderschutzkonzept

Stand: 31. August 2026 · Beschlossen vom Vorstand des Potsdam Bay Pirates e.V.

1. Bekenntnis zum Kinderschutz

Der Potsdam Bay Pirates e.V. übernimmt Verantwortung für den Schutz und das Wohl der Kinder und Jugendlichen, die an unserem Trainings- und Vereinsbetrieb teilnehmen. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes sowie an den Empfehlungen des Landessportbundes Brandenburg e.V. und des Stadtsportbundes Potsdam e.V. Wir dulden keine Form von Gewalt, Vernachlässigung, Grenzverletzung oder Missbrauch und handeln bei Verdachtsfällen konsequent und schnell.

2. Ansprechstelle für Kinderschutz

Der Verein richtet eine feste Ansprechstelle für alle Fragen und Meldungen im Bereich Kinder- und Jugendschutz ein. Die Kontaktaufnahme erfolgt vertraulich über:

Ansprechstelle Kinderschutz
Potsdam Bay Pirates e.V.
Kontakt: jugendschutz@potsdambaypirates.de

Die benannten Kinderschutz-Ansprechpartner werden vom Vorstand berufen, regelmäßig fortgebildet (mindestens alle vier Jahre) und an dieser Stelle bekanntgegeben. Die Ansprechstelle ist für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Vorstand jederzeit vertraulich erreichbar und erste Kontaktstelle bei Beobachtungen, Sorgen oder Verdachtsfällen.

3. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Alle Trainer/-innen und sonstigen Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen legen dem Verein ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses wird durch den Vorstand eingesehen, dokumentiert und alle vier Jahre erneuert. Bei einer einschlägigen Eintragung wird die betroffene Person unverzüglich von allen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen.

4. Ehrenkodex und Verhaltensregeln

Alle im Verein tätigen Personen (Trainer/-innen, Vorstand, Betreuer/-innen) unterzeichnen den vereinseigenen Ehrenkodex sowie die Erklärung zum Kinderschutz. Zentrale Grundsätze sind:

5. Verfahren im Verdachtsfall

Bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gilt folgender Ablauf:

6. Fortbildung

Die benannten Ansprechpartner/-innen nehmen mindestens alle vier Jahre an einer anerkannten Kinderschutz-Fortbildung teil (z. B. Angebote des Stadtsportbundes Potsdam oder der Brandenburgischen Sportjugend). Trainer/-innen werden im Rahmen ihrer Übungsleiter-Lizenzverlängerung ebenfalls für das Thema sensibilisiert.

7. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für alle Trainings-, Wettkampf- und Vereinsveranstaltungen des Potsdam Bay Pirates e.V. und wird durch den Vorstand regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.